AGB
AGB Kartoffelhof Moorschlatt
§1 Allgemeines/Geltungsbereich
Für alle Lieferungen von Kartoffelhof Moorschlatt, Inh. Heiko Moorschlatt, Wildeshauser Landstraße 103, 27777 Ganderkesee (Verkäufer), an Verbraucher oder Unternehmen (Käufer) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann gegenüber.
Für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt § 310 Absatz 1 BGB.
Bestellungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden nicht entgegengenommen.
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt der Kartoffelhof Moorschlatt nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur gültig, wenn Kartoffelhof Moorschlatt ausdrücklich und in Textform zustimmt.
§2 Vertragspartner/Vertragsschluss
(1)Der Kaufvertrag kommt zustande mit Kartoffelhof Moorschlatt Inh. Heiko Moorschlatt, Wildeshauser Landstraße 103, 27777 Ganderkesee.
(2)Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine
unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen.
(3) Mit Anklicken des Buttons [„Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ / „kaufen“] geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB). Unmittelbar vor Abgabe dieser Bestellung können Sie die Bestellung noch einmal überprüfen und ggf. korrigieren.
(4) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
(5) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären (Auftragsbestätigung) oder wenn wir die Ware ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung an Sie versenden. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Ihr Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt durch uns angenommen werden, in welchem Sie den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten dürfen (§ 147 Abs. 2 BGB). Ausnahme: bei Zahlung mit PayPal erfolgt die Annahme der Bestellung unmittelbar mit Ihrer Bestellung.
(6) Bestellungen sind nur in haushaltsüblichen Mengen möglich.
(7) Für Waren, die bei uns im Hofladen/ auf dem Wochenmarkt angeboten werden gilt für den Abschluss eines Vertrages die gesetzlichen Vorschriften.
(8) Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist.
§3 Lieferbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.
(2) Lieferungen sind nur innerhalb Deutschlands möglich. Ausgenommen von Frische- und Kühllieferungen sind die deutschen Inseln.
(3) Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind nicht als Fixgeschäfte zu verstehen, außer dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
(4) Zum Schutz der Kartoffeln bei starkem Frost kann die Lieferung von uns vorübergehend ausgesetzt werden. Sie werden darüber per E-Mail oder Telefon informiert.
(5) Wir sind bestrebt, Ihnen unsere Angebote das ganze Jahr zu präsentieren. Da es sich bei Kartoffeln um Pflanzen handelt, sind wir an die entsprechenden Pflanz- und Ernte Zeit gebunden und können keine ganzjährige Lieferung zusichern.
(6) Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(7) Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Etwaige Fristen beginnen erst mit dem Erhalt der letzten Teillieferung.
(8) Mit Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Im Rahmen eines Versendungskaufes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer über.
§4 Preis und Zahlungsmodalitäten
(1) Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten.
(2) Die Zahlung kann folgendermaßen erfolgen:
Bsp: Rechnung, Vorkasse, Paypal usw.
Zahlung im Hofladen/ Wochenmarkt, Barzahlung, Bankkarte
(3) Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt uns. Wir behalten uns insbesondere vor, Ihnen für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten, beispielweise zur Absicherung unseres Kreditrisikos nur Vorkasse.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
(5) Verzugszinsen werden nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften berechnet.
§5 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Die gelieferte Ware ist sorgfältig und ordnungsgemäß zu lagern.
(3) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend Folgendes:
(a) Der Käufer ist befugt, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren ein Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseren etwaigen Miteigentumsanteil gemäß dem vorstehenden Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(c) Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel der Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§6 Qualität
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist gesunde Durchschnittsqualität handelsüblicher Beschaffenheit von Speisekartoffeln geschuldet.
(2) Die von uns angebotenen Speisekartoffeln dürfen nicht als Anzuchtware verwendet werden.
§7 Gewährleistung
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433ff. BGB).
(2) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:
(a) Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung verbindlich.
(b) Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(c) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
(d) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(e) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
§8 Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Versandort.
(2) Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz des Verkäufers.
Erfüllungsort bei Kauf im Hofladen/Wochenmarkt ist der Hofladen/Wochenmarkt.
§9 Erfüllungshindernisse
Wird nach Abschluss eines Vertrages einer Partei die Erfüllung einer Verpflichtung durch Ausbruch eines Krieges, Verhängung von Blockaden, Inkrafttreten von Ausfuhr- bzw. Einfuhrverboten oder solchen gleich zu erachtenden Maßnahmen in- und ausländischer Behörden, Epidemien, Pandemien oder andere Fälle höherer Gewalt unmöglich gemacht, erlischt der jeweils unmöglich gewordene Teil der Verpflichtung, bei Unmöglichkeit insgesamt die Verpflichtung insgesamt.
§10 Haftung
(1) Wir als Verkäufer haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.
(2) Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
- für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,
- für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist für den Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche de Käufers nach dem Produkthaftungsgesetzes.
(4) Der Käufer kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall, dass wir als Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten haben, zurücktreten.